MEISTERBETRIEBKältetechnik Richter & Scholz GmbH · Teltow
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Gewerbe & Industrie

Wartung Gewerbekälte

Für Kälteanlagen, bei denen Ausfall keine Option ist: gesetzeskonforme F-Gas-Dichtheitsprüfung, Wartungsverträge mit priorisierter Entstörung und 24h-Notdienst.

Wartungsvertrag anfragen Betreiberpflichten

Kältetechnik, die nicht ausfällt

Ob Supermarkt-Verbundanlage, Kühlraum, Prozesskälte oder pharmazeutische Kühlkette – ein Anlagenstillstand kostet Ware, Umsatz und im Ernstfall die Betriebserlaubnis. Als Meisterbetrieb mit über 30 Jahren Erfahrung halten wir gewerbliche Kälteanlagen zuverlässig und gesetzeskonform in Betrieb: mit planbarer Wartung, dokumentierter Dichtheitsprüfung und schneller Reaktion, wenn es doch einmal eng wird.

Kälteanlage-Maschinenraum mit Techniker
Gesetzliche Pflicht

F-Gas-Dichtheitsprüfung – Betreiberpflicht.

Wer eine Kälte-, Klima- oder Wärmepumpenanlage mit fluorierten Kältemitteln betreibt, ist nach der F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 und der deutschen ChemKlimaschutzV in der Pflicht: regelmäßige Dichtheitskontrollen durch zertifiziertes Personal, lückenlose Dokumentation im Anlagenbuch (mindestens 5 Jahre) und – ab einer bestimmten Größe – ein fest installiertes Leckage-Erkennungssystem. Das Prüfintervall richtet sich nach der Füllmenge, umgerechnet in CO₂-Äquivalent:

Füllmenge (CO₂-Äquivalent)ohne Leckage-Erkennungmit Leckage-Erkennung
ab 5 tjährlichalle 2 Jahre
ab 50 thalbjährlichjährlich
ab 500 tvierteljährlich (System Pflicht)halbjährlich

→ Tabelle seitlich scrollbar

Anlagen unter 5 t CO₂-Äquivalent sind von der Prüfpflicht befreit, hermetisch geschlossene Anlagen erst ab 10 t. Ein Leckage-Erkennungssystem ist ab 500 t Pflicht. Wir übernehmen Prüfung, Dokumentation und Fristenverwaltung für Sie – Sie bleiben ohne eigenen Aufwand rechtssicher.

Leistungsumfang

Das erledigen wir.

Dichtheitsprüfung

Gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen nach F-Gas-Verordnung durch zertifiziertes Personal – inklusive Fristenverwaltung.

Kältemittelkontrolle

Füllmengen und Drücke prüfen, dokumentieren und im Anlagenbuch führen. Nachfüllung nur durch Sachkundige.

Verschleiß & Ersatzteile

Verdichter, Lüfter, Ventile und Sensoren im Blick. Ersatzteilbeschaffung meist noch am selben Tag.

Energie & Effizienz

Betriebsparameter optimieren, Wärmerückgewinnung prüfen – für messbar niedrigere Betriebskosten.

Hygiene-Inspektion

Kontrolle und Reinigung von Wärmetauschern, Kühlräumen und Luftführung – wichtig für Lebensmittel und Pharma.

Prüfprotokolle & Anlagenbuch

Vollständige Dokumentation als Nachweis für Behörden, Versicherung und Audits. Optional mit Remote-Monitoring.

Unsere Leistungsbereiche

Wartung für Ihre Branche.

Jede Branche hat eigene Anforderungen an Temperatur, Hygiene und Dokumentation. Wir warten Kälteanlagen dort, wo Zuverlässigkeit nicht verhandelbar ist:

Alle Branchen ansehen →
Wartungsvertrag

Planbar statt
reaktiv.

Ein Wartungsvertrag ist mehr als ein fester Termin: Er sichert Rechtskonformität, Ausfallsicherheit und kalkulierbare Kosten.

  • Priorisierte Entstörung – Vertragskunden zuerst im Störfall
  • Gesetzeskonform – Dichtheitsprüfung & Anlagenbuch inklusive
  • Planbare Kosten – fester Rahmen, keine Überraschungen
  • Ersatzteillogistik – schneller Zugriff über unser Netzwerk
  • Individuell – Umfang & Intervalle auf Ihre Anlagen abgestimmt
24h Notdienst

Kältenotfall? Wir sind da.

Rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Mit 20+ Servicefahrzeugen in der Region schnell vor Ort – für Wartungskunden mit Priorität.

☎ +49 3328 3159-0
Zum 24h Notdienst →
Häufig gefragt

FAQ

Wie oft muss meine Kälteanlage auf Dichtheit geprüft werden?

Das hängt von der Kältemittelfüllmenge in CO₂-Äquivalent ab: ab 5 t jährlich, ab 50 t halbjährlich, ab 500 t vierteljährlich. Mit fest installiertem Leckage-Erkennungssystem verdoppelt sich das jeweilige Intervall. Wir ermitteln die richtige Frist für jede Ihrer Anlagen und überwachen sie automatisch.

Was ist im Wartungsvertrag enthalten?

Regelmäßige Wartung nach Plan, die gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung samt Dokumentation, priorisierte Reaktionszeiten im Störfall, Ersatzteillogistik und planbare Kosten. Umfang und Intervalle stimmen wir individuell auf Anlagenzahl, Kältemittel und Kritikalität ab. Reparaturen durch Verschleiß rechnen wir transparent ab – Vertragskunden erhalten Vorrang und Preisstabilität.

Wer darf die Dichtheitsprüfung durchführen?

Nur nach ChemKlimaschutzV zertifiziertes Personal (Kategorie I). Unsere Techniker sind entsprechend zertifiziert. Jede Prüfung wird im Anlagenbuch dokumentiert; die Unterlagen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren – das übernehmen wir für Sie.

Warten Sie auch Anlagen mit natürlichen Kältemitteln?

Ja – das ist eine unserer Stärken. Wir sind auf R290 (Propan), CO₂ (R744) und NH₃ (Ammoniak) spezialisiert und mit den besonderen Sicherheitsanforderungen bei brennbaren und toxischen Kältemitteln vertraut. Gerade beim Umstieg weg von synthetischen Kältemitteln beraten wir Sie umfassend.

Übernehmen Sie auch Bestandsanlagen anderer Errichter?

Selbstverständlich. Wir übernehmen die Wartung bestehender Kälteanlagen unabhängig vom Errichter. Zu Beginn führen wir eine Bestandsaufnahme durch, sichten das Anlagenbuch und legen einen sauberen Wartungs- und Prüffristenplan an.

Kontakt

Sprechen wir.

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