Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) hat am 1. März einem gegenüber dem Kommissionsentwurf deutlich verschärften Vorschlag für die Novellierung der F-Gas-Verordnung zugestimmt, trotz Bedenken von BIV, VDKF, Bundesfachschule, ZVKWW und zahlreicher weiterer Organisationen, dass die Vorschläge unrealistisch sind und die Klimaziele gefährden. Über diesen Entwurf wird Ende März 2023 im EU-Parlament abgestimmt und es ist mit einer Zustimmung zu rechnen.
Stimmt auch der EU-Rat zu, was ebenfalls sehr wahrscheinlich ist, tritt die neue F-Gase-Verordnung voraussichtlich im 3. Quartal 2023 in Kraft. Abgesehen von einem ambitionierten und schnelleren Phase-down der verfügbaren Kältemittelmengen haben einige Verbote unmittelbare Auswirkungen auf Ihr Tagesgeschäft. Das kommt auf die Branche zu:
Neben der F-Gase-Verordnung wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch das PFAS-Beschränkungsverfahren im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH den künftigen Einsatz von fluorhaltigen Kältemitteln erschweren bzw. gänzlich unmöglich machen. Laut Definition zählen auch die meisten in Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen verwendeten F-Gase zur PFAS-Stoffgruppe einschließlich der wichtigsten HFOs. Ausnahmen sind lediglich R23, R32, R152a, R141b und R1132a.
Voraussichtlich 2025 kann mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über diesen Vorschlag gerechnet werden. Das PFAS-Verbot hätte laut vorliegendem Vorschlag folgende Auswirkungen:
Auch wenn Ihre Kälte-Organisationen alles dafür gegeben haben und noch geben werden, dass diese Verbote nicht wie beschrieben eintreten werden: Es spricht leider alles dafür, dass es so kommen wird!
Stellen Sie sich also darauf ein, dass die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwelt in wenigen Jahren keine F-Gase mehr einsetzen kann.