Novellierung der F-Gase-Verordnung

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) hat am 1. März einem gegenüber dem Kommissionsentwurf deutlich verschärften Vorschlag für die Novellierung der F-Gas-Verordnung zugestimmt, trotz Bedenken von BIV, VDKF, Bundesfachschule, ZVKWW und zahlreicher weiterer Organisationen, dass die Vorschläge unrealistisch sind und die Klimaziele gefährden. Über diesen Entwurf wird Ende März 2023 im EU-Parlament abgestimmt und es ist mit einer Zustimmung zu rechnen.


Stimmt auch der EU-Rat zu, was ebenfalls sehr wahrscheinlich ist, tritt die neue F-Gase-Verordnung voraussichtlich im 3. Quartal 2023 in Kraft. Abgesehen von einem ambitionierten und schnelleren Phase-down der verfügbaren Kältemittelmengen haben einige Verbote unmittelbare Auswirkungen auf Ihr Tagesgeschäft. Das kommt auf die Branche zu:


  • Verbot von neuen stationären Kälteanlagen mit fluorierten Kältemitteln ab 2025
  • Verbot von steckerfertigen Raumklimageräten, Monoblock- und anderen in sich geschlossenen Klimaanlagen und Wärmepumpengeräten mit F-Gasen ab 2026
  • Verbot von stationären Split-Klimaanlagen und -Wärmepumpen mit < 3 kg F-Gase ab 2027
  • Verbot von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen mit F-Gasen < 12 kW ab 2028
  • Beschränkung von Split-Anlagen mit einer Nennleistung zwischen 12 kW und 200 kW auf Kältemittel mit einem GWP unter 750 ab 2028
  • Verbot von F-Gasen in Split-Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 200 kW ab 2028
  • Verwendungsverbot von F-Gasen mit einem GWP > 150 für Wartung und Service an stationären Kälteanlagen (mit Ausnahme von Chillern) ab 2024, mit einem GWP > 2500 für Wartung und Service an Klimaanlagen, Wärmepumpen und Chillern ab 2024. Aufgearbeitete oder recycelte F-Gase können im Service bis Ende 2029 verwendet werden.


 PFAS-Verbot im Rahmen der REACH-Verordnung

Neben der F-Gase-Verordnung wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch das PFAS-Beschränkungsverfahren im Rahmen der EU-Chemikalien­verordnung REACH den künftigen Einsatz von fluorhaltigen Kältemitteln erschweren bzw. gänzlich unmöglich machen. Laut Definition zählen auch die meisten in Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen verwendeten F-Gase zur PFAS-Stoffgruppe einschließlich der wichtigsten HFOs. Ausnahmen sind lediglich R23, R32, R152a, R141b und R1132a. 


Voraussichtlich 2025 kann mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über diesen Vorschlag gerechnet werden. Das PFAS-Verbot hätte laut vorliegendem Vorschlag folgende Auswirkungen:

 

  • Verbot von Neuanlagen (Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen) mit F-Gasen mit einer Übergangsfrist von 18 Monaten nach Inkrafttreten (also etwa Mitte 2027). Ausnahmen sind Anwendungen unterhalb -50 °C, Autoklimaanlagen, Transportkühlung (fünf Jahre mehr Zeit)
  • Der Einsatz von F-Gasen für Wartung und Service von Anlagen, die vor dem Inkrafttreten installiert wurden, ist noch zwölf Jahre (+ 18 Monate Übergangsfrist) erlaubt


Auch wenn Ihre Kälte-Organisationen alles dafür gegeben haben und noch geben werden, dass diese Verbote nicht wie beschrieben eintreten werden: Es spricht leider alles dafür, dass es so kommen wird! 


Stellen Sie sich also darauf ein, dass die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwelt in wenigen Jahren keine F-Gase mehr einsetzen kann.